In Zusammenarbeit mit den Banken und Sparkassen unterstützt die KfW Mittelstandsbank Existenzgründer und etablierte Unternehmen auf verschiedenen Wegen – mit klassischen Krediten, Nachrangdarlehen und Finanzierungsberatungen. Aufgrund der steigenden Bedeutung des Franchisings für den deutschen Arbeitsmarkt und die Existenzgründerszene kommen die Förderprogramme der KfW Mittelstandsbank immer häufiger bei der Finanzierung von Franchisegründern zum Einsatz. Da Franchisegründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit oft Neuland betreten, sind zuverlässige Informationen für sie unverzichtbar. Deshalb finden Sie hier auf die häufigsten Fragen zum Thema Finanzierung eine Antwort.
Was bietet die KfW Mittelstandsbank im Zusammenhang mit Franchising an?
Die KfW Mittelstandsbank bietet zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf der nexxt-Franchisebörse Gründern im Vorfeld ihrer Existenzgründung die Möglichkeit, sich über bereits eingetragene Franchisesysteme zu informieren. Ebenso können sich dort bereits bestehende Franchisesysteme unter bestimmten Voraussetzungen eintragen lassen.
Bei der passenden Finanzierung unterstützt die KfW Mittelstandsbank Franchisenehmer mit klassischen zinsgünstigen Krediten, Nachrangdarlehen und Finanzierungsberatungen.
Welche Punkte sind bei der Auswahl eines Franchisesystems wichtig?
Folgende Fragen helfen bei der Prüfung des Franchisesystems:
- Kann der Franchisegeber bereits ein bis zwei Jahre Markterfahrung nachweisen?
- Hat die Firma des Franchisegebers ausreichende Pilot-Erfahrung (also mehr als einen Betrieb)?
- Wie viele Franchisenehmer gibt es bereits?
- Gibt es vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, andere Franchisenehmer und ihre Betriebe kennen zu lernen?
- Gibt es Franchisenehmer-Gremien (zum Beispiel Beiräte)?
- Ist das Handbuch verständlich aufbereitet?
- Besitzt der Franchisegeber ein spezielles Know-how beziehungsweise etwas Einmaliges?
- Nimmt der Franchisegeber Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Systempartner?
- Ist bei einem vorgeschriebenen Mindestumsatz oder einer Mindestabnahmemenge der für den Franchisenehmer geplante Umsatz realistisch und rentabel?
- Bietet der Franchisegeber individuelle Beratung, regelmäßige Schulungen und den Erfahrungsaustausch mit „Franchisekollegen“ an?
- Ist im Franchisekonzept eine wirkungsvolle Betreuung – auch im Krisenfall – vorgesehen?
- Gibt der Franchisegeber Unterstützung bei der Erstellung eines Liquiditätsplans und einer Erfolgsvorschau?
- Ist der Franchisegeber Mitglied im Deutschen Franchiseverband (DFV)?
Wichtig ist die Prüfung des Franchisevertrages. Franchiseverträge sind häufig komplexe Vertragswerke. Hier müssen Sie genügend Zeit haben, den Franchisevertrag zu prüfen? Lassen Sie den Franchisevertrag – bevor Sie ihn unterschreiben – auch von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich auf das Thema Franchising spezialisiert hat.