Tipps zur Vorgehensweise:
Mit einem Start in die Selbständigkeit und einem Franchisevertrag binden Sie sich für 5 bis 10 Jahre an Ihren Franchisegeber. Unter Umständen investieren Sie erhebliche Geldmittel. Ihre wichtigste Aufgabe ist deshalb herauszufinden, ob der Franchisegeber für seine Gebühren einen entsprechenden Gegenwert bietet und das ausgewählte System auf Ihre Fähigkeiten zugeschnitten ist.
Informationsmaterial prüfen:
Zunächst müssen Sie entscheiden, in welcher Branche Sie ein Franchisesystem suchen. Das hängt von Ihrer Qualifikation und vom Bedarf an Ihrem Standort ab (Details dazu finden Sie im Kapitel „Ein gutes Konzept ist der halbe Erfolg“). Wenn sie mehrere in Frage kommende Franchisegeber angeschrieben haben, können Sie die Informationen vergleichen. Die Kriterien für vielversprechende Unterlagen finden Sie weiter vorn unter dem Punkt „Aussagefähiges Informationsmaterial“. Da jeder Franchisegeber seine Idee im besten Licht darstellen will, sollten Sie vor allem bei Aussagen zu Umsatz und Gewinn genau hinsehen. Haben Sie bereits einen Franchisegeber in die engere Wahl gezogen, sollten Sie bei anderen, von Ihnen ausgewählten Franchisenehmern nachfragen, wie lange es gedauert hat, bis dort schwarze Zahlen geschrieben wurden und ob die Rendite dem entspricht, was versprochen wurde.
Selbstauskunft / Bewerbung:
Ihre Bewerbung bzw. den Selbstauskunftsbogen, der oft der Erstinformation beiliegt, sollten Sie sorgfältig verfassen.
Erfolgreiche Franchisesysteme haben meist eine Reihe von Bewerbern zur Auswahl. Denken Sie also daran, dass auch hier der erste Eindruck entscheiden kann. Achten Sie darauf, dass Sie alle geforderten Angaben und Nachweise einschicken. Sorgen Sie für ein professionelles Layout. Zeigen Sie damit, dass Sie ernsthaft an einer Geschäftsbeziehung interessiert sind.
Einschätzung der Marktchancen:
Verlassen Sie sich nicht allein auf die Marktanalyse Ihres Franchisepartners. Bilden Sie sich ein eigenes urteil über die aktuelle Marktlage und die Zukunftsaussichten Ihrer angestrebten Branche.
Informieren sie sich möglichst detailliert bei Fachverbänden, in Branchenzeitschriften usw. Auch die Industrie- und Handelskammern verfügen über solche Informationen und stellen diese zur Verfügung.
Persönliche Kontakte:
Im Allgemeinen finden vor Vertragsunterzeichnung mindestens zwei ausführliche Gespräche mit dem Franchisegeber statt. Eines in der Firmenzentrale und eines bei Ihnen zu Hause, damit sich der Franchisegeber auch ein Bild von Ihrem persönlichen Umfeld machen kann. Sie sollten sich darauf einstellen, dass Ihr potenzieller Partner sie genau testen wird, um möglichst viele Eindrücke über Ihre Eignung zu erhalten. Vermutlich wird er auch Referenzen über Sie einholen. Eventuell werden Sie auch zu einem Auswahlseminar gebeten.
Wenn Sie einen Franchisevertrag angeboten bekommen, können Sie auch versuchen, einige Schnuppertage bei einem erfolgreichen Franchisenehmer des Systems zu vereinbaren, ein „training-on-the-job. Versuchen Sie auf jeden Fall, den Franchiseberater kennen zu lernen, der sie in den kommenden Jahren betreuen soll. Mit ihm müssen Sie schließlich in Zukunft vertrauensvoll zusammenarbeiten können.
Einblick ins Franchisehandbuch:
Das Franchisehandbuch enthält in der Regel alle zum Betrieb notwendigen Informationen, sozusagen die „Betriebsgeheimnisse““. Es ist also verständlich, dass die Franchisegeber diese Unterlage vor Vertragsunterzeichnung nicht gern aus der Hand geben. Trotzdem: Wenn Sie in die engere Auswahl kommen, bitten Sie auf jeden Fall darum, sich das Franchisehandbuch intensiv ansehen zu dürfen.
Interviews mit anderen Franchisenehmern:
Befragen Sie noch einmal detailliert andere Franchisenehmer, ehe Sie einen Vertrag unterzeichnen. Seriöse Franchisegeber werden gegen diesen Check nichts einzuwenden haben und Ihnen Referenzen nennen. Vereinbaren Sie mit Ihren Gesprächspartnern einen Zeitpunkt für ein detailliertes telefonisches Interview. Wichtige Fragen, die Sie in einem solchen Gespräch stellen sollten, finden Sie z.B. in der „Checkliste Interview“ die unter www.franchise-net.de — franchise know how — das sollten Sie wissen.
Stellen Sie dem Franchisegeber die richtigen Fragen? Auch dies ist im Internet einzusehen. Um sich Klarheit über den „Status quo“ des Franchisesystems zu verschaffen, ist eine solche Befragung äußerst hilfreich.
Wenn Sie erkennen, dass das Franchisekonzept Ihnen nicht liegt oder an Ihrem Standort wenige Chancen hat, sollten sie die Notbremse ziehen und absagen. Ist das System für Sie weiterhin interessant, können Sie einige Partner noch persönlich besuchen, um den Kontakt zu vertiefen und um Fragen zum täglichen Arbeitsablauf zu stellen.
Finanzierung klären:
Die meisten Franchisegeber verlangen einen gewissen Grundstock an Eigenkapital. Dazu kommen Ihre Investitionen und die Franchisegebühr. Wie bei jeder anderen Existenzgründung ist also ein Finanzierungsplan zu erstellen, um die notwendigen Kredite beantragen zu können.
Erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Franchisevertrages auch, ob die KfW Mittelstandsbank das Franchisesystem als förderwürdig anerkennt. Damit können Sie in Ihre Finanzplanung die oft sehr attraktiven Konditionen einer öffentlichen Förderung einplanen.
Vertragsunterzeichnung:
Ein Franchisevertrag berührt viele Rechtsgebiete und ist deshalb nicht einfach zu erstellen. Lassen sie den Ihnen angebotenen Vertrag deshalb von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich auf das Thema Franchising spezialisiert hat. Denken Sie bitte daran, sich an qualifizierte Rechtsanwälte zu wenden, die Erfahrung mit Franchising haben.
Sie selbst können vorab folgende Punkte beachten:
- Hat Sie Ihr Franchisegeber darüber aufgeklärt, dass Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen können (auch im Hinblick auf eine Warenbezugsverpflichtung)? Falls dies nicht geschehen ist, können Sie den Vertrag bis zu einem Jahr nach Abschluss widerrufen.
- Ist im Vertrag Ihre rechtliche Stellung als Selbstständiger eindeutig festgeschrieben?
- Unzulässig sind Klauseln, die Verkaufspreise detailliert festlegen oder Ihnen ohne qualitative Begründung vorschreiben, die Waren zu 100% beim Franchisegeber zu beziehen (außer bei Eigenmarken).
- Regelt der Vertrag, was nach Vertragsende mit Ihrem Franchisebetrieb, dem Kundenstamm und ggf. den Waren geschieht? Am Ende der Laufzeit und bei außerordentlicher Kündigung?