Gründer mit geringem Finanzierungsbedarf haben vielfach Probleme, die geeignete Finanzierung zu finden. Hierbei kann das DtA-Start-Geld der Gründer- und Mittelstandsbank (KfW Mittelstandsbank) des Bundes Hilfestellung leisten.
Vorteile für den Gründer:
- Günstige Finanzierungsmöglichkeiten aus einem Topf, denn 100 Prozent der Investitions- und Betriebsmittelaufwendungen können mit diesem Darlehen gefördert werden (auch bei geringen Sicherheiten ist eine Förderung möglich!).
- Durch ein festes Bearbeitungsentgelt wird ein zusätzlicher Anreiz für die Banken zur Finanzierung kleinerer Vorhaben geschaffen.
Antragsberechtigt sind Gründer, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder als Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe selbstständig machen. Hierbei kann es sich zunächst um einen Nebenerwerb handeln. Die Gründung kann in Form der Neugründung oder der Betriebsübernahme oder durch die Übernahme einer stillen Beteiligung (mit Geschäftsführungsbefugnis) erfolgen. Gefördert werden sowohl Sachinvestitionen zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kosten für den Umbau und die Renovierung sowie Warenlager und Betriebsmittel.
Darlehenshöhe für das Finanzierungsvolumen beläuft sich auf maximal 50.000 Euro. Der Antragsteller darf nicht bereits selbstständig sein. Mit dem zu finanzierenden Vorhaben soll bei der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Auch bei fehlenden Sicherheiten ist eine Finanzierung möglich, da die KfW zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) obligatorisch eine achtzigprozentige Haftungsfreistellung gewährt. Dies bedeutet, dass die KfW und der EIF der Hausbank im Fall der Zahlungsunfähigkeit einen Teil des Ausfallbetrages erstattet.
Konditionen für das Start-Geld:
Laufzeit: | bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei |
Finanzierungsanteil: | bis zu 100 Prozent der Investitions- und Betriebsmittelaufwendungen |
Auszahlung: | 96 Prozent |
Höchstbetrag: | 50.000 Euro |
Sicherheiten: | banküblich; achtzigprozentige Entlastung durch die KfW und den EIF |