Was ist im Franchisevertrag üblich, was erlaubt und was verboten? Selbst Fachleute haben mitunter Schwierigkeiten, durch den Paragraphen-Dschungel zu blicken. Das Wichtigste zur Vertragsgestaltung sagt Ihnen dieser Artikel.
Sucht man nach Merkmalen eines Franchisesystems, so geht der Franchisegeber in der Regel davon aus, dass er sich durch den Aufbau eines Franchisesystems Wettbewerbsvorteile sichern kann; der Franchisenehmer sieht eine Möglichkeit, durch Initiative und durch unternehmerischen Einsatz einen selbständigen Betrieb aufzubauen, der von seiner Kapitalkraft abhängig ist, für den er aber auch das wirtschaftliche Unternehmerrisiko trägt. Verbunden sind Franchisegeber und Franchisenehmer durch eine vertikale Kooperation, die durch folgende Merkmale umschrieben werden kann:
- Marke
- einheitliches Auftreten am Markt
- Nutzungsrecht an Know-how und Image
- Strategie und Handlungsschema und Unterstützung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber
- Arbeit, Kapital und Initiative am Markt
- Weisungs- und Kontrollrechte des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer
- Zahlung der Eintrittsgebühr, der laufenden Franchisegebühr und der Werbegebühr vom Franchisenehmer an den Franchisegeber