Paket, Kiste, bunte Kärtchen

Nicht überall wo „Franchising“ drauf steht, ist auch „Franchising“ drin!

Paket, Kiste, bunte Kärtchen

Franchising ist vermehrt die erste Wahl wenn es um die Entwicklung eines Vertriebssystems geht. Diese positive Entwicklung mit zweistelligen Zuwachsraten hat aber auch ihre Schattenseiten. Ab und an tauchen „Mogelpackungen“ in der Franchiselandschaft auf und es ist für Franchiseinteressierte schwer auf den ersten Blick zu erkennen, ob da wo „Franchising“ drauf steht, auch „Franchising“ drinnen ist!

Wer überlegt ein Franchisesystem aufzubauen sollte wissen, wie sich Franchising hinsichtlich Ausmaß und Intensität der Zusammenarbeit sowie in den rechtlichen und organisatorischen Belangen von anderen Vertriebssystemen abgrenzt. Nachfolgend eine kurze Übersicht.

Franchising ist kein/e

  • Vertragshändlersystem:
    Das Vertragshändlersystem ist kein detailliert geregeltes, einheitliches Organisationssystem. Im Vordergrund steht der Warenvertrieb. ü Handelsvertreter-, Agentursystem: Der Handelsvertreter beziehungsweise der Agent ist für einen oder mehrere Hersteller – im fremden Namen und auf fremdemRechnung gleichzeitig tätig.
  • Lizenzsystem:
    Lizenzverträge überlassen dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten (Marke, Patent, Name usw.). Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist sehr begrenzt. ü Filialsystem: Bei einem Filialsystem vertreibt der Hersteller oder Großhändler
    seine Waren beziehungsweise Dienstleistungen über seine eigenen Außenstellen. Diese Außenstellen sind rechtlich nicht selbstständige Organe.
  • Kooperation/Genossenschaft:
    haben horizontalen Charakter, das heißt es kooperieren Partner derselben Wirtschaftsstufe miteinander. Kommissionssystem: Der Kommissionär ist selbstständiger Kaufmann. Er kauft und verkauft Waren im eigenen Namen und auf fremde Rechnung. Dadurch unterscheidet er sich in rechtlicher Hinsicht deutlich von einem Franchisenehmer.
  • Vertragshändlersystem:
    Ein Vertragshändler hat das Recht, die vom Vertragspartner hergestellten und vertriebenen Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Dem Vertragshändler fehlt zumeist das straffe Organisations- und Marketingkonzept von Franchisesystemen.
  • Alleinvertriebsvertrag:
    Obwohl Alleinvertriebsvereinbarungen Bestandteil von Franchiseverträgen sein können, machen sie noch kein Franchising aus. Es fehlt ihnen das einheitliche Organisations-, Vertriebs- und Kontrollsystem des Franchising.
  • Depotsystem:
    Im Depotsystem verpflichtet sich ein Depotgeber gegenüber seinen Depositären, zum Beispiel Fachhändlern, die Vertragswaren nur an sie zu liefern. Depotsysteme können mit Franchisesystemen kombiniert werden, doch fehlt auch ihnen die umfassende Kooperation innerhalb von Franchisesystemen.

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