Professionelles Forderungsmanagement

Exkurs: Professionelles Forderungsmanagement

Professionelles Forderungsmanagement

Lange Zahlungsfristen und Zahlungsausfälle gefährden die eigene Liquidität
Die schlechte Zahlungsmoral der Kunden sorgt in vielen Unternehmen für rote Zahlen. Die Liquidität ist gefährdet. Das Unternehmen kann unverschuldet selbst insolvent werden, wenn die ausstehenden Rechnungen nur teilweise oder überhaupt nicht bezahlt werden. Schleppendes Zahlungsverhalten und Zahlungsfristen von mehreren Monaten werden immer noch als normal angesehen.

Vor allem junge Unternehmen scheuen sich häufig, die ihnen zustehenden Forderungen nachdrücklich geltend zu machen. Denken Sie daran, dass jedem Geschäft eine zweiseitige Verpflichtung zugrunde liegt: Sie liefern, der Kunde muss die Rechnung begleichen! Mahnen Sie bei Zahlungsverzug sofort, und scheuen Sie sich auch nicht, in letzter Konsequenz den Klageweg zu gehen. Sie sollten sich überlegen, ob Sie auf einen Kunden, der nicht zahlen will, zukünftig verzichten sollten. Wenn Sie mit einem Kunden größere Geschäfte abschließen, sollten Sie sich vorher über ihn erkundigen. Einsicht in Schuldnerlisten oder auch die Auskunft Ihrer Hausbank kann hier bereits helfen, schlechte von guten Kunden zu unterscheiden und entsprechend Ihre Geschäftsbeziehungen zu selektieren und durchzuführen.

Denken Sie auch daran, dass ein Auftrag nur dann erfolgreich ist, wenn der Gegenwert für Ihre Leistung auf Ihrem Konto sichtbar wird. Gerade für Sie als Existenzgründer ist es überlebenswichtig, dass regelmäßig Geld auf Ihrem Konto eingeht, um die ohnehin oftmals schwierige Situation der zu geringen Liquidität in den Griff zu bekommen. Ihre Aufgabe ist es nicht, als Geldgeber für andere Unternehmen aufzutreten, dafür ist immer noch deren Bank zuständig. Gegebenenfalls müssen Sie auch mal einen Auftrag ablehnen, wenn das Risiko besteht, dass Ihre Forderungen uneinbringlich werden könnten. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verabschiedet.

Dieses Gesetz hat folgende wichtige Eckpunkte:

  • Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er 30 Tage nach Erhalt der Rechnung beziehungsweise 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum die Rechnung nicht beglichen hat.

  • Nach Ablauf der 30 Tage können Verzugszinsen von 5 Prozent über dem Basiszinssatz vom Auftragnehmer berechnet werden.

  • Die Rechnung kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

  • Sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber uneinig darüber, ob die Leistung wie vereinbart erbracht wurde, kann der Auftragnehmer einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer eziehungsweise Handwerkskammer hinzuziehen. Wird dabei festgestellt, dass die Lieferung mangelfrei erstellt wurde, erhält der Auftragnehmer eine Bescheinigung darüber ausgestellt.

  • Lehnt der Auftraggeber auch dann die Begleichung seiner Schuld ab, so kann der Auftragnehmer vor Gericht gehen. Dort erfolgt in einem relativ kurzen Zeitraum, unter Vorlage der Bescheinigung und des Kauf- beziehungsweise Leistungsvertrags, ein Urkundenprozess. Fällt das Urteil für den Auftragnehmer positiv aus, so kann er die Vollstreckung beantragen. Die Vollstreckung ist allerdings nur vorläufig. Wenn der Schuldner Einspruch einlegt, muss erst ein endgültiges Urteil
    abgewartet werden.

Deshalb:
Um die eigene Liquidität so weit wie möglich sicherzustellen, ist es unbedingt notwendig, dass Forderungsausfälle so gering wie möglich gehalten und, vor allem, berechenbar gemacht werden.

Quelle: Gründung & Franchising 2007/2008; Erfolgreich Selbstständig; BusinessVillage Verlag; ISBN-13:978-3-938358-65-8

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