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Was Sie über Franchisegebühren und Investititionen wissen müssen

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Jede Leistung hat ihren Preis. Das gilt auch für die Unterstützung, die der Franchisenehmer von seinem System erhält. Doch welche Beiträge verlangen die Franchisegeber dafür? Eine Studie des Deutschen Franchiseverbandes sorgt für Transparenz.

Franchisepartnerschaften beruhen auf Leistung und Gegenleistung. Per vertraglicher Vereinbarung gestattet der Franchisegeber dem -nehmer, eine Franchise zum Zwecke “der Vermarktung bestimmter Waren und Dienstleistungen zu nutzen” ­ so lautet die offizielle Definition. Dafür erhält der Franchisegeber eine unmittelbare oder mittelbare finanzielle Vergütung. Doch wofür genau und in welcher Höhe? Der Deutsche Franchiseverband e.V. hat mit einer repräsentativen Untersuchung ermittelt, welche Gebühren und Investitionen im Franchising üblich sind.

Vor oder unmittelbar nach dem Vertragsabschluss erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen werden meist in Form einer Einmalgebühr, dauerhafte Leistungen durch laufende Gebühren abgegolten. In besonders gelagerten Fällen verzichtet der Franchisegeber ­in der Praxis allerdings nur selten auf die Erhebung einer Franchisegebühr und verlangt statt dessen eine indirekte Gebühr durch Berücksichtigung bei Produktkalkulationen. Werden beim Abschluss eines Franchisevertrages die Zahlung von Einmal- oder Eintrittsgebühren vereinbart, können damit folgende Leistungsinhalte verbunden sein:

  • Know-how-Übertragung/-Überlassung
  • Wettbewerbsvorteil durch Teilnahme am System des Franchise-Gebers
  • erbrachte Dienstleistungen des Franchise-Gebers für die Ausstattung
  • Beteiligung des Franchise-Nehmers an den häufig hohen Kosten für Planung und Aufbau des Systems
  • Gebietsschutz
  • Aufbau und Erhalt einer Corporate Identity
  • Erstellung von Handbüchern
  • Bereitstellung von Einrichtungsgegenständen

Laufende Franchisegebühren werden periodisch erhoben, in der Regel erfolgt die Zahlung monatlich. Mit ihr wird der Aufwand des Franchisegebers für die Aufrechterhaltung des Betreuungsapparates, die Fortentwicklung und weitere Überlassung des Know-How sowie fortlaufende Dienstleistungen honoriert. Die laufende Gebühr umfasst etwa folgende Leistungsinhalte:

  • laufende Beratung und Systemleistung
  • Schulung
  • Erfolgsrechnungen und Betriebsvergleiche
  • PR
  • Marktanalysen
  • einheitliche Werbeaktionen
  • Weiterentwicklung des Know-How
  • Fortschreibung der Handbücher

“Die Angemessenheit der zu entrichtenden Franchisegebühren sollten Sie nicht allein nach deren Höhe beurteilen”, empfiehlt Hans Lang, Geschäftsführer des Deutschen Franchiseverbandes e.V., den angehenden Franchisenehmern. “Entscheidend sind die Leistungen, die Sie dafür vom Franchisegeber erhalten. So werden durch die jeweilige Eintrittsgebühr meist auch Standortberatung, Einrichtungsplanung, Rentabilitätsberechnungen, Grundschulungen oder Eröffnungswerbung abgedeckt. Laufende Gebühren bezahlen Sie in der Regel für das vielfältige Marketing und betriebswirtschaftliche Dienste in der Systemzentrale.”

Für einige Franchisegeber gilt noch eine Besonderheit: Zusätzlich zur laufenden Gebühr verlangen Sie eine Werbegebühr. Welche Werbemaßnahmen mit ihr finanziert werden, legen viele Franchisegeber unter Mitwirkung der Partner fest.

Einstiegsgebühren

Die Höhe der Einstiegsgebühren bewegt sich bei mehr als der Hälfte der befragten Franchisegeber zwischen etwa 5.000 und 15.000 €. Rund 19 % der Systeme verlangen einen höheren Betrag, im Einzelfall bis zu 75.000 €. Immerhin 14 % verzichten ganz auf eine Einstiegsgebühr. Einige erheben jedoch statt dessen indirekte Gebühren, etwa in Form von Preisaufschlägen bei Warenlieferungen.

Laufende Franchisegebühren

Laufende Gebühren erheben die Franchisegeber in unterschiedlicher Form: entweder als festgelegten monatlichen Betrag oder als prozentuale Beteiligung am Netto- oder Bruttoumsatz. Bei den Fixzahlungen dominieren Beträge zwischen etwa 50 und 500 €. Bei den Umsatzbeteiligungen liegen die meisten Forderungen bei 4 bis 5 und bei 2 bis 3 % vom Nettoumsatz. 37 der befragten Franchisegeber verzichten ganz auf laufende Gebühren. Einige Franchisegeber erheben zusätzlich eine monatliche Werbegebühr, die sich am Umsatz bemisst oder festgelegt ist. Der Betrag dient der Finanzierung überregionaler Anzeigen und anderer Werbemaßnahmen.

Investitionssumme (Mehrfachnennungen eingeschlossen)

Für die Höhe der Investitionssumme, die Franchisenehmer beim Einstieg in ein System aufbringen müssen, lässt sich naturgemäß keine klare Abgrenzung treffen. Innerhalb eines Franchiseverbundes können die erforderlichen Beträge ­ abhängig von den individuellen Startbedingungen des neuen Partners schwanken. Nach den Ergebnissen der DFV-Untersuchung liegt bei der überwiegenden Zahl der Unternehmen der Investitionsbedarf bei maximal 150.000 €. Deutlich höhere Budgets sind bei nur relativ wenigen Franchisesystemen erforderlich. In den nebenstehenden Angaben sind die Einstiegsgebühren bereits enthalten.

Eigenkapital

Zur Höhe des notwendigen Eigenkapitals der Franchisenehmer trifft die DFV-Studie eine klare Feststellung: Bis zu 25.000 € erwartet das Gros der befragten Franchise-Geber. Ein Teil verlangt sogar den Nachweis von bis zu 50.000 €.

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