von Rechtsanwalt Marco Hero
Sie tragen sich bereits mit dem Gedanken, den Schritt in die Selbstständigkeit als Franchisenehmer zu nehmen. Sie haben sich sogar schon konkret über Franchisesysteme informiert. Dann werden Sie festgestellt haben, dass Ihnen nicht alltägliche Begriffe und Besonderheiten begegnen. Von Knowhow ist die Rede, einzigartigen Konzepten, erprobten Geschäftsideen. Man arbeite selbstständig, müsse sich über Konzept und Geschäftsidee keine Sorgen mehr machen. Dies wird bei vielen Franchisesystemen im Ergebnis stimmen. Aber man sollte als angehender Gründer das neue Terrain und die hiermit verbundene Herausforderung nicht unterschätzen und nicht den Fehler begehen, sich von einer gründlichen Analyse abhalten zu lassen.
Ob eine fruchtbare Kooperation von Franchisegeber und -nehmer entstehen kann, hängt von vielfältigen Aspekten ab. Da Sie beabsichtigen, eine mehrjährige und enge Geschäftsbeziehung mit dem Franchisesystem einzugehen, spielen rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Selbstverständlich sind die Aussagen des Franchisegebers zu analysieren. Ebenso sollten Sie Ihre eigenen Erwartungen und Voraussetzungen kritisch beleuchten. Schließlich gilt es, mögliche rechtliche Fallstricke zu erkennen und gegebenenfalls aus dem Weg zu räumen. Stellen Sie sich die wichtigsten Fragen – und stellen Sie sich auch den ehrlichen Antworten. Folgender Leitfaden gibt Ihnen dabei eine erste Orientierung.











