Münzen, Geld, Ausgeschüttetes Glas

Liquidität als Basis für den Unternehmenserfolg

Münzen, Geld, Ausgeschüttetes Glas

Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens, notwendige Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu tätigen. Das heißt, es muss jederzeit kurzfristig verfügbares Geld für betriebliche Ausgaben dem Unternehmer beziehungsweise dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Der Unternehmer muss stets in der Lage sein, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Die Zahlungsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Existenzerhaltung beziehungsweise Existenzsicherung. Das trifft in besonderem Maße auf neu gegründete Unternehmen zu, die sehr oft noch nicht die zur Sicherung der Existenz notwendigen Eigenmittel erwirtschaftet haben und für den kurzfristigen Zahlungsausgleich der Verbindlichkeiten auf fremde Geldmittel (Kredite, Lieferantenkredite) zurückgreifen müssen.

Um die kurzfristige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens ersichtlich zu machen, muss ein Liquiditätsplan, der die gesamten verfügbaren Mittel und gesamten Ausgaben gegenüberstellt, ausgearbeitet werden, um so sicherzustellen, dass keine Fehlbeträge (Unterdeckung) in der Einnahmen-und-Ausgaben-Struktur des Unternehmens den Unternehmensbestand gefährden.

Um einen Überblick über die Geldmittel eines Unternehmens zu erhalten und um die Liquiditätslage untersuchen zu können, werden die Vermögenswerte eines Unternehmens formal wie folgt geordnet:

Liquidität 1. Ordnung:

Zu ihr gehören Vermögensteile, die unmittelbar für Zahlungen verwendet werden können. Dazu gehören im Wesentlichen Kassenbestände, Bank- und Postbankguthaben, Schecks, diskontfähige Wechsel und Wertpapiere.

Liquidität 2. Ordnung:

Bei der Liquidität zweiter Ordnung kommen zu den oben genannten Vermögensteilen noch leicht verkäufliche Wertpapiere, Forderungen aus Warenlieferungen und nicht diskontierbare Wechsel und Wertpapiere (Aktien, Anleihen) hinzu. Das sind Vermögensteile, die nicht gleich zur Zahlung verwendet werden, jedoch leicht verflüssigt werden können.

Liquidität 3. Ordnung:

Bei der Liquidität dritter Ordnung kommen noch die gesamten Roh-, Hilfs- und Betriebs- sowie fertigen und unfertigen Erzeugnisse hinzu. Nicht einbeziehen darf man den „eisernen“ Bestand an Materialien und das notwendige Anlagevermögen.

Reichen die flüssigen Mittel nicht aus, um kurzfristig fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können, so kommt das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, die eventuell eine kostspielige Umfinanzierung zur Folge haben können. Ist die Umfinanzierung nicht möglich, so bleibt nur – falls vorhanden – die Verflüssigung von Vermögensteilen oder die Aufnahme von Gesellschaftern, um die finanzielle Situation, und damit die Liquidität, zu verbessern. Ein kritischer Zeitpunkt für jedes Unternehmen ist das dritte Jahr nach der Unternehmensgründung. In diesem Jahr rutschen viele Unternehmen in die Liquiditätsfalle. Eine Pleite ist oft die Folge.

Folgende Probleme und Engpässe können sich ergeben:

  • Das erste Geschäftsjahr wird in der Regel mit Verlust abgeschlossen.
  • Im zweiten Jahr wird die Bilanz beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das erste Geschäftsjahr erstellt. Aufgrund des Verlustes im Gründungsjahr werden vom Unternehmer keine Steuern bezahlt.
  • Im dritten Jahr wird die Bilanz für das zweite Geschäftsjahr erstellt. Wenn im zweiten Geschäftsjahr ein Gewinn ausgewiesen wird, werden Nachzahlungen für die Einkommensteuer fällig. Zusätzlich erhöhen sich die Beträge für die Einkommensteuervorauszahlung. Darüber hinaus beginnt die Tilgung für öffentliche Förderdarlehen.

Im dritten Jahr nach der Existenzgründung entstehen, aufgrund der oben genannten Entwicklung, sprunghafte Ausgaben, die unbedingt vorausschauend mit eingeplant werden müssen, um nicht in eine Liquiditätsfalle zu tappen. Das Zusammentreffen von Tilgungsleistung und Einkommensteuerzahlung beziehungsweise -vorauszahlung verursacht Ausgaben, die sehr oft aus den laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden können. Beziehen Sie deshalb diese Belastungen in Ihre mittelfristige Planung mit ein, um rechtzeitig gegensteuern zu können.

Wichtig ist demnach

  • Das Anlegen finanzieller Reserven
  • Vereinbarungen mit der Bank zu treffen, den Kreditrahmen bei Bedarf kurzfristig aufstocken zu können.
  • Ausloten, welche Geldgeber noch infrage kommen könnten, um den zu erwartenden Kapitalengpass ausgleichen zu können.

Grundlage hierfür ist eben auch, einen Liquiditätsplan zu erstellen, der die regelmäßige Überwachung von Einnahmen und Ausgaben übersichtlich darstellt. Die permanente Kontrolle der Finanzen ist Grundlage für Ihre ständige Zahlungsfähigkeit.

Quelle: Gründung & Franchising 2007/2008; Erfolgreich Selbstständig; BusinessVillage Verlag; ISBN-13:978-3-938358-65-8

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